Unsere Forderung als Initiative GRUNDGESETZ FÜR ALLE
Ergänzung Artikel 3, Absatz 3 Grundgesetz zum Schutz der sexuellen und geschlechtlichen Identität.
Zum Holocaustgedenktag am 27. Januar 2023 gedenkt der Bundestag erstmals den queeren Opfern des Nationalsozialismus. Zu diesem Anlass veröffentlicht die Initiative „Grundgesetz für Alle“ (GFA) ein Video mit Statements queerer Zeitzeug*innen. Moderiert von Jochen Schropp äußern sich Klaus Schirdewahn, Kirsten Plötz und Julia Monro zu persönlichen Diskriminierungserfahrungen queerer Menschen in einem Deutschland nach 1945.
Klaus Schirdewahn: „Man wurde als Verbrecher abgestempelt, obwohl man nichts getan hat.“
Kirsten Plötz: „Müttern wurde oft geraten, über ihre lesbische Beziehung zu schweigen, wenn sie die Kinder behalten wollten.“
Julia Monro: „Trans* Personen waren zu Ehelosigkeit gezwungen. Und sie wurden gezwungen, sich unfreiwillig unfruchtbar operieren zu lassen.“
Ihre Forderung: Die Ergänzung des Artikels 3 des Grundgesetzes für einen verlässlichen Schutz der sexuellen und geschlechtlichen Identität.
Chris*tian Gaa und Sören Landmann, Initiatoren der Initiative GFA: „Stigmatisierung, Diskriminierung und Gewalt, auch durch den Staat, gehören für Millionen von queeren Menschen in Deutschland heute noch zum Alltag. Wenn wir als Gesellschaft zusammenhalten wollen, darf unsere Verfassung niemanden außen vor lassen. Nie wieder dürfen politische und gesellschaftliche Stimmungslagen zur Gefahr für die Freiheit und Würde des Einzelnen werden. Wir brauchen ein Grundgesetz, das allen Menschen und ihren Grundrechten einen verlässlichen Schutz bietet, auch queeren Menschen. Wir brauchen ein Grundgesetz für Alle! Und das zwingend noch in dieser Legislaturperiode.“
Zur Petition: http://allout.org/grundgesetz
Anlässlich des Tages des Grundgesetzes am 23. Mai 2022 veranstaltete die Initiative Grundgesetz für Alle (GFA) eine Aktion vor dem Deutschen Bundestag in Berlin. Auf der Wiese vor dem Deutschen Bundestag wurden mehr als 1.051 Regenbogenflaggen aufgestellt, um ein Zeichen gegen die in Deutschland jährlich zunehmende Gewalt gegenüber lesbischen, schwulen, bisexuellen, trans*, inter* und queeren Menschen (LSBTIQ) zu setzen. Die Initiative GFA fordert mit Blick auf die zunehmende Queerfeindlichkeit in Deutschland den verfassungsmäßigen Schutz der sexuellen sowie geschlechtlichen Identität durch das Grundgesetz.
Pressefotos von der Aktion zum 23.05.2022 finden Sie hier: https://we.tl/t-Hukr7AY266
Chris*tian Gaa, Initiator der Initiative GFA und Koordinator der Aktion: „Man sollte meinen, das Grundgesetz, unsere Verfassung, schützt die Rechte aller Menschen gleichermaßen. Das tut es leider nicht. Queere Menschen erfahren, im Gegensatz zu ihren heterosexuellen, cisgeschlechtlichen Mitmenschen, bis heute keinen verfassungsmäßigen Schutz. Stigmatisierung, Diskriminierung und Gewalt, auch durch den Staat, gehören für Millionen von queeren Menschen in Deutschland zum Alltag. Wenn wir als Gesellschaft zusammenhalten wollen, darf unsere Verfassung niemanden außen vor lassen. Was bringen uns die hart erkämpften Rechte, wenn sie uns morgen wieder genommen werden können? Wir brauchen ein Grundgesetz, das allen Menschen und ihren Grundrechten einen verlässlichen Schutz bietet. Wir brauchen ein Grundgesetz für Alle!“
Am 21. Mai 2021 fand die Übergabe der über 80.000 Unterschriften der Petition unserer Initiative GRUNDGESETZ FÜR ALLE zur Ergänzung des Grundgesetzes zum Schutz der sexuellen und geschlechtlichen Identität an die Fraktionsspitzen statt.
Anlässlich des Tag des Grundgesetzes (23. Mai) übergeben Vertreter*innen der Initiative GRUNDGESETZ FÜR ALLE am 21. Mai 2021 in Berlin den Fraktionsspitzen von Union, SPD, FDP, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN mehr als 80.000 Unterschriften. Die Unterzeichnenden haben sich dem Appell der Initiative angeschlossen und fordern eine explizite Ergänzung von Artikel 3 GG für einen verlässlichen Schutz der sexuellen und geschlechtlichen Identität durch das Grundgesetz.
Am Mittag des 21. Mai 2021 sollte ursprünglich im Bundestag über den von FDP, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gemeinsam eingebrachten Gesetzentwurf zur Ergänzung des Artikels 3 Grundgesetz um „sexuelle Identität“ abgestimmt werden. Ähnlich dem Taktieren um die „Ehe für Alle“ wurde die Debatte um die Ergänzung des Artikels 3 GG jedoch kurzerhand von der Tagesordnung gestrichen.
„Wir als Initiative GRUNDGESETZ FÜR ALLE fordern die Debatte über den Schutz der sexuellen und geschlechtlichen Identität noch in dieser Legislaturperiode. Wir kritisieren die Debatte und somit den expliziten Schutz der Grundrechte aller Menschen der queeren Community zu vertagen. Die sexuelle oder geschlechtliche Identität eines Menschen darf in Deutschland nicht länger Grund zur Diskriminierung sein“, erklären Christian Gaa, Sören Landmann und Josefine Liebing, Initiator*innen der Initiative GRUNDGESETZ FÜR ALLE.
Die Fraktionen des Deutschen Bundestags beraten zurzeit über eine Änderung des Artikels 3, Absatz 3 Grundgesetz.
Neben einer Ersetzung des Rassebegriffs ist es von historischer Bedeutung, in diesem Zuge endlich einen Diskriminierungsschutz für sexuelle und geschlechtliche Minderheiten festzuschreiben.
An der Selbstbestimmung und Gleichberechtigung aller Menschen der queeren Community darf die Verfassung keinen Zweifel lassen.
Die in Art. 3 (3) GG bereits aufgeführten Diskriminierungsmerkmale sind eine Lehre aus der menschenverachtenden Politik und Verfolgung durch den Nationalsozialismus. Trotz ihrer systematischen Verfolgung unter der NS-Diktatur finden queere Menschen jedoch bis heute keine Erwähnung.
Die sexuelle Identität ist bislang durch keines der in Art. 3 (3) GG benannten Merkmale geschützt. Auf Basis des bis heute unveränderten Wortlauts des Grundgesetzes billigte das Bundesverfassungsgericht noch in den 1950er und 1970er Jahren die strafrechtliche Verfolgung homosexueller und bisexueller Männer. Eine Ergänzung des Art. 3 (3) GG ist daher notwendig, um einen dauerhaften Diskriminierungsschutz zu sichern.
Auch einen Schutz der geschlechtlichen Identität leitet das Bundesverfassungsgericht nur indirekt und nicht immer einheitlich aus dem Merkmal Geschlecht ab. Eine Klarstellung des vollumfänglichen Schutzes auch der geschlechtlichen Identität in Art. 3 (3) GG ist deswegen notwendig.
Wir begrüßen den bereits vorliegenden Gesetzentwurf zur Ergänzung des Art. 3 (3) GG um das Merkmal der sexuellen Identität sehr. Er hat eine wesentliche Forderung der queeren Community in den Deutschen Bundestag getragen. In der Anhörung des Rechtsausschusses wurde er von allen geladenen Sachverständigen und zahlreichen Abgeordneten aus Regierungskoalition und Opposition nachdrücklich unterstützt.
Die weit fortgeschrittene parlamentarische Beratung und die große Unterstützung seitens der Landesregierungen bieten eine einmalige und realistische Gelegenheit, im Zuge der nun geplanten Änderung des Rassebegriffs endlich auch queeren Menschen einen Schutz im Wortlaut der Verfassung zu garantieren. Dies ist mehr als 70 Jahre nach Verabschiedung des Grundgesetzes überfällig!
An alle Entscheidungsträger*innen und insbesondere die Mitglieder und Fraktionen des Deutschen Bundestags appellieren wir daher: Nutzen Sie noch in dieser Legislaturperiode die Gelegenheit zu einer Ergänzung des Art. 3 (3) GG, die alle Menschen der queeren Community in ihrer ganzen Bandbreite schützt.
Eine Änderung des Art. 3 (3) GG ohne Berücksichtigung eines solchen Diskriminierungsschutzes wäre ein verheerendes Signal für die queere Community und deren Familien. Nie wieder dürfen politische und gesellschaftliche Stimmungslagen zur Gefahr für die Freiheit und Würde des Einzelnen werden.
Künftig müssen sich alle Menschen auf den verfassungsmäßigen Schutz durch das Grundgesetz verlassen können. Die sexuelle oder geschlechtliche Identität eines Menschen darf niemals Grund zur Diskriminierung sein.
Deutschland im Februar 2021
Erstunterzeichnende (in alphabetischer Reihenfolge)
Aktionsbündnis gegen Homophobie e.V. (AGH)4
AktivistA n.e.V.4
ALICE Jurist:innen-Netzwerk
All Out4
ARCUS-Stiftung
Arbeitskreis IGay BAU der Industrie Gewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt
BiNe - Bisexuelles Netzwerk e.V.4
Bundesarbeitsgemeinschaft Lesben, Schwule, Bisexuelle, Trans* und Inter“ (LSBTI*) in der GEW
Bundesarbeitsgemeinschaft Schwule Juristen (BASJ)
Bundesinteressenvertretung schwuler Senioren e.V. (BISS)4
Bundesstiftung Magnus Hirschfeld
Bundesverband Queere Bildung e.V.
Bundesverband Trans* e.V. (BVT*)4
CSD Deutschland e.V.4
Coming Out Day e.V.
Deutsche Aidshilfe e.V. (DAH)4
Deutsche Gesellschaft für Transidentität und Intersexualität e.V. (dgti)4
DIE LINKE.queer4
Fembunt Kollektiv
Gay farmer Deutschland
German LGBTIQ* Business Chamber e.V. (GGLBC)
Hannchen-Mehrzweck-Stiftung für Homosexuelle Selbsthilfe (hms)
Hirschfeld-Eddy-Stiftung
Homosexuelle Selbsthilfe e.V.
ILSE – Initiative lesbischer und schwuler Eltern
Initiative ENOUGH is ENOUGH!
Intergeschlechtliche Menschen e.V. (IM)4
Jugendnetzwerk Lambda e.V.4
Katholisches LSBT+Komitee, Arbeitsgruppe des Regenbogenforums e.V.
LesbenRing e.V.4
Lesben- und Schwulenverband Deutschland e.V. (LSVD)4
Lesben und Schwule in der Union (LSU)4
Liberale Schwule und Lesben (LiSL) Deutschland e.V.4
Liebe wen Du willst e.V.4
Ökumenische Arbeitsgruppe Homosexuelle und Kirche e.V. (HuK)4
Orden der Schwestern der Perpetuellen Indulgenz - Haus Sankta Melitta Iuvenis e.V.
Projekt 100% MENSCH gUG4
Proudr Community4
PrOut@Work-Foundation (PROUT AT WORK)4
Quarteera e.V.
QueerBw4
Queer Football Fanclubs – QFF
QueerGrün von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN4
queerhandicap e.V.
Queer Media Society
QueerNetz.de – Bundesverband der Netzwerke für Lesben, Schwule, Bi, Trans* und Queere in Deutschland e.V.
Queer Roma Initiative
RAHM Leadership Community
Vorstand des Regenbogenforum e.V. – Christliche LSBTTIQ Gruppen in Deutschland
SPDqueer4
Stiftung Akademie Waldschlösschen4
Stiftung „Buntes Leben Stiften“
TEDDY AWARD
The Queer European Asylum Network (QUEAN)
Trans-Ident e.V.4
TransMann e.V.4
Travestie für Deutschland e.V.
UHLALA Group
Unicorns in Tech
VelsPol Deutschland e.V.
Ver.di Regenbogen – Bundesarbeitskreis LSBTTIQ
Völklinger Kreis e.V.4
Wirtschaftsweiber e.V.4
Bei Interesse der Mitzeichnung dieses Appells oder Rückfragen steht Euch das Koordinationsteam der Initiative GRUNDGESETZ FÜR ALLE gerne zur Verfügung.
Christian Gaa, Sören Landmann & Josefine Liebing
E-Mail: mitzeichnen@grundgesetz-fuer-alle.de
Mitunterzeichnende seit 24.02.21 (in chronologischer Reihenfolge)
Keshet Deutschland e.V.
VLSP e.V.
Dachverband Lesben und Alter e.V.
Queeres Netzwerk NRW
equality Oberpfalz e.V.
QueerNet Rheinland-Pfalz e.V.
Jugendnetzwerk Lambda Mitteldeutschland e.V.
SCHMIT-Z e.V.
CSD Magdeburg e.V.
Villa anders – Schwul-Lesbisches Wohnen e.V.
Beyond Gender Agenda GmbH
Kreuzweise-Miteinander e.V.
queerformat, pro Familie Kreisverband Groß-Gerau e.V.
HESSEN IST GEIL
VelsPol-Nordwest e.V.
Partei Mensch Umwelt Tierschutz
BAK LSBTTIQ der Tierschutzpartei
Gesellschaft für Sexualpädagogik e.V.
Deutscher Alpenverein Sektion Gay Outdoor Club
SchwuZ
QueerTausch
SPDqueer Berlin
SPDqueer Bayern
Initiative #TeachOut
Queeres Zentrum Mannheim e.V.
DIE LINKE. queer Hessen
Fliederlich e.V. – queeres Zentrum in Nürnberg
Arvato Financial Solutions
Katte e.V. – Kommunale Arbeitsgemeinschaft Tolerantes Brandenburg e.V.
Bi+Pride
Bi & Friends HH
CSD München/Munich Pride
Vielbunt e.V. – queere Community Darmstadt
#NoDiscrimination
SPDqueer – Landesverband Schleswig-Holstein
ANDERS&GLEICH LSBTIQ* in NRW
Landesarbeitsgemeinschaft Lesben in NRW e.V.
Landesverband der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) Bayern
Liberal-Islamischer Bund e.V.
SPD Düsseldorf
Seitenwechsel e.V.
Team München e.V.
AIDS-Hilfe Kaiserlauten e.V.
AHF – AIDS-Hilfe Frankfurt e.V.
Bündnis Akzeptanz und Vielfalt Frankfurt
Accenture GmbH
OTTO GmbH & Co KG
Carlotas gemeinnützige GmbH
METRO AG
Campana & Schott Süd GmbH
dyke*march Frankfurt
Sony Music
CSD Schwerin e.V.
Kölner Lesben- und Schwulentag e.V. – ColognePride
1 queer wird in diesem Zusammenhang als Überbegriff verwendet für alle Personen vielfältiger sexueller und geschlechtlicher Identitäten, Geschlechtsausdrücke und Geschlechtsmerkmale, insbesondere mit lesbischem, schwulem, bisexuellem, trans*, inter*, queer, pan, nicht-binärem oder asexuellem Hintergrund.
2 Art. 3 (3) GG: Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
3 „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Änderung des Artikels 3 Absatz 3 – Einfügung des Merkmals sexuelle Identität)“ der Fraktionen FDP, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (BT-Drs. 19/13123) (vgl. https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/131/1913123.pdf)
4 Mitglieder des Runden Tisches zur Ergänzung des Artikels 3 GG als Träger der Initiative GRUNDGESETZ FÜR ALLE